Geschäftsordnung des europäischen parlaments KAPITEL 1: MITGLIEDER DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS. Artikel 1: Das Europäische Parlament. Artikel 2: Freies Mandat. 1 Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ist die auf Grundlage von Art. AEU-Vertrag erlassene Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Die Geschäftsordnung selbst besteht aus Artikeln, die auf 14 Titel aufgeteilt ist. 2 Europäischen Parlaments im Bereich finanzielle Interessen und Interessenkonflikte6, der dieser. Geschäftsordnung als Anlage beigefügt ist. 3 Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ist die auf Grundlage von Art. AEU-Vertrag (ehemals Art. EG-Vertrag) erlassene Geschäftsordnung des. 4 Zusammensetzung des Parlaments: Artikel Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten: KAPITEL 6: HAUSHALTSVERFAHREN Artikel Mehrjähriger Finanzrahmen: Artikel Jährliches Haushaltsverfahren: Artikel Standpunkt des Parlaments zum Entwurf des Haushaltsplans: Artikel 5 Die Geschäftsordnung behandelt die folgenden Aspekte der Parlamentstätigkeit: Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) müssen ihr Mandat unabhängig ausüben; genießen bestimmte Vorrechte und Immunitäten; müssen das Abgeordnetenstatut sowie zahlreiche andere gesetzliche Verpflichtungen beachten, einschließlich der Regeln über. 6 Verordnung (EU, Euratom) / des Europäischen Parlaments vom Juni zur Festlegung der Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten) und zur Aufhebung des Beschlusses 94//EGKS, EG, Euratom (ABl. L vom , S. 1). 7 Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ist die auf Grundlage von Art. AEU-Vertrag (ehemals Art. EG-Vertrag) erlassene Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Die Geschäftsordnung selbst besteht aus Artikeln, die auf 14 Titel aufgeteilt ist. 8 Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ist die auf Grundlage von Art. AEU-Vertrag erlassene Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments. Die Geschäftsordnung selbst besteht aus Artikeln, die auf 14 Titel aufgeteilt ist. 9 Titel XII Anwendung und Änderung der Geschäftsordnung (Artikel - ) Titel XIII Verschiedene Bestimmungen (Artikel - ) Anlage I Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bereich finanzielle Interessen und Interessenkonflikte. 10 12