Denkmal afa einkommensteuer Wer selbst im Denkmal wohnt, kann. 1 › Wohnen & Vermieten › Eigentum. 2 Der von der Einkommensteuer absetzbare Betrag beläuft sich somit auf Euro. Die Denkmal-AfA kann beispielsweise auch dann aktiviert werden. 3 Dank der Denkmal-AfA können die Sanierungskosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden. So lässt sich ein stabiles Einkommen aus der Investition erzielen. 4 Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen. 1 1 Bei einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier. 5 Dank der Denkmal-AfA können die Sanierungskosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden. So lässt sich ein stabiles Einkommen aus der Investition erzielen, für das gleichzeitig eine geringe Steuerlast anfällt. Die Abschreibung bei vermieteten Objekten läuft über zwölf Jahre. In den ersten acht Jahren lassen sich jeweils neun Prozent. 6 Fehlt in einer Bescheinigung der Denkmalbehörde der Hinweis, dass die steuerrechtlichen Fragen vom Finanzamt eigenständig zu prüfen sind, ist nach aktueller Rechtsprechung die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde, wonach es sich bei einem Gebäude um ein Denkmal handelt, auch für das Finanzamt in steuerrechtlicher Hinsicht bindend. [10]. 7 AfA auf nachträgliche Anschaffungskosten im Zusammenspiel mit Denkmal-AfA. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei der Vornahme von AfA nach § 7 Abs. 5 EStG grundsätzlich ab dem Jahr ihres Anfalls zusammen mit den bisherigen Herstellungs- und Anschaffungskosten des Gebäudes nach dem für diese geltenden Prozentsatz. 8 Die (vereinfachte) Rechnung sieht dann im ersten Jahr in etwa folgendermaßen aus: zu versteuerndes Jahreseinkommen (alt) Euro. plus Mieteinnahmen. Euro. abzüglich Denkmal-AfA (9% von ) Euro. abzüglich AfA (2,5 % von Euro) Euro. 9 Objektbeschränkung. Die Abzugsbeträge nach § 10f Abs. 1 und 2 EStG kann der Steuerpflichtige nur für ein Objekt in Anspruch nehmen. Der Abzug von Aufwendungen ist folglich nur bei einem einzigen Gebäude/Gebäudeteil, bei einer einzigen Eigentumswohnung, bei einem einzigen Anteil an einem Gebäude/Gebäudeteil oder an einer Eigentumswohnung zulässig. denkmalschutz eigennutzung steuer absetzen 10